dichtesdach DDM Frank Henrichs

Breitländer Bedachungs GmbH

Energie Einsparverordnung EnEv

Wir weisen darauf hin, dass bei Neuerrichtungen oder Sanierungen von Steil-und Flachdächern die Vorschriften der Energieeinsparungsverordnung in der aktuellen Fassung zwingend einzuhalten sind.Auf die Einhaltung der Vorschriften der EnEV kann auch auf Wunsch des Bauherrn grundsätzlich nicht abgewichen werden.Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000,00 Euro, da Verstöße gemäß § 27 Abs. 1 i. V. m. § 8 EnEG als Ordnungswidrigkeiten gelten. Den entsprechenden Leitfaden des ZVDH können wir Ihnen gerne bereitstellen. 


Sturmschäden          

Wenn Dachziegel in stürmischen Zeiten zu Fluggeschossen werden und beispielsweise Fahrzeuge beschädigen, nehmen Richter zunächst an, dass das Dach nicht gut in Schuss gehalten wurde. Für entstandene Schäden muss dann der Hauseigentümer zahlen. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf ( OLG, AZ: 22 U 76/02 ) entfällt die Haftung jedoch, wenn das Dach regelmäßig kontrolliert wird. Im vorliegenden Fall konnte der Hausbesitzer nachweisen, dass er einen Betrieb damit beauftragt hatte, das Dach alle drei Monate zu überprüfen. Damit sei er seiner Gebäudeunterhaltungspflicht  nachgekommen, urteilten die Richter, und wiesen die Schadensersatzklage eines PKW-Halters ab.

 

Dachbeschichtung 

         
Dachbeschichtungen ??? Information der Arge Ziegel
Nachträgliche Beschichtungen von Dachsteinen und Wellplatten.  

Aus gegebenen Anlass möchten wir den Artikel der Arge Ziegeldach aufnehmen und veröffentlichen. In letzter Zeit sind sie wieder unterwegs, die Dachbeschichter. Wir warnen eindringlich, diesen Leuten auf den Leim zu gehen.  

Klein und verschämt am Rande- insbesondere von Regionalmessen plaziert - finden sich immer wieder Stände mit Produkten zur nachträglichen Dachbeschichtung von Dachsteinen, Dachziegeln, Faserzementplatten (Asbest) und sogar Naturschiefer. Anhand kleiner Modellstände wird demonstriert, wie einfach Reinigung und nachträgliche Beschichtung durchzuführen sind.  
Die Preise werden hierfür mit ca. 15 bis 20 €/m² angegeben. Kokettiert wird mit dem deutschen Sauberkeitssyndrom. Suggeriert wird alles Denkbare. Die Dachflächen wirken wieder wie neu, das Eindeckmaterial hielte doppelt so lange, Beschichtungen würden einen Aufheizschutz im Sommer gewährleisten und bessere Wärmedämmeigenschaften im Winter verursachen, sogar der Schornsteinfeger könne diese Flächen weitaus besser begehen als vorher.  
Tenor fast aller Aussagen: Moose und Flechten runter; Acrylbeschichtung rauf und schon hat man jahrzehnte lang Ruhe. Für alle Beschichtungen werde eine Gewährleistung zwischen zwei und drei Jahren übernommen.  
Kleine Messestände sind nur Spitzen eines Eisbergs. Längst sind Drückerkolonnen, die das Blaue vom Himmel versprechen, unterwegs und streichen die Dachlandschaft an!  

Die Bewerbung des Pflegeleichten verschiebt sich deutlich wahrnehmbar vom Waschmittelbereich in den Baubereich und suggeriert das wartungsfreie, auf Dauer beständige Bauwerk, siehe auch andere sogenannte Selbstreinigungskräfte von Materialien.  
Eine große Bausparkasse teilt in ihrem Infodienst mit, dass Wärmedämmverbundsysteme, die mit entsprechenden Beschichtungen selbstreinigend und wasserabhaltend wirken, dennoch dampfdiffusionsoffen sind. Wir kennen diese Aussagen auch aus früheren Zeiten im Zusammenhang mit Fassadenanstrichen, die beim zweiten Anstrich die "Rolle rückwärts" machten, weil sie dann eben nicht mehr dampfdiffusionsoffen waren. Wie lange noch lassen wir uns solche Versprechungen bieten, ange-  
sichts verpilzter Häuser, Kumulierung von Wohngiften und Zunahme von allergenen Syndromen?  
Ganz abgesehen davon, dass die Apolotogeten der nachträglichen Beschichtung nicht in der Lage sind, zwischen Dachziegeln und anderen Eindeckmaterialien zu unterscheiden.  
Stellen wir uns einmal die Beschichtungsarbeitsgänge, durch "Fachpersonal" auf dem Dach ausgeführt, vor: Die Dachfläche wird gereinigt. Ob hier Dampfdruck oder Wasserdruck (bei Asbestdächern sowieso verboten) eingesetzt wird, ist nachrangig. Bedeutend ist, dass bei verfalzten Eindeckstoffen und auch im Überdeckungsbereich Substrate verbleiben. Diese wären nur im Falle einer Umdeckung, also bei Freilage des Ziegels, entfernbar. Die Beschichtung wird aufgebracht - besser gesagt, eine wässrige Farbe wird in der Regel aufgespritzt oder aufgepinselt. Die meisten nachträglichen Beschichtungsmassen werden aus Acrylaten hergestellt. Schon nach einem Jahr sind erfahrungsgemäß im Bereich der Verfalzungen Ablösungen des Farbauftrages sichtbar, bewirkt durch den fehlenden Kontakt des Anstrichs mit dem Untergrund. Der Substrateinschluss ist hierfür die Ursache. Weiter Ursachen sind: Filmabrisse in der Beschichtung im Fugenbereich: Eindringen von Feuchte über die Kapillare  
( Unterseite des Dachziegels ) und Feuchteeinwirkungen über sonstige unverschlossene Bereiche. Diese eingedrungende Feuchte wirkt gewissermassen als Trennschicht zwischen Trägermaterial und Beschichtung. Die Beschichtung löst sich vom Trägermaterial zunächst in Blasenform, später in größeren Filmteilen. Auch die zugesicherte Farbechtheit kann nicht eingehalten werden. Nachträgliche Acrylbeschichtungen können nicht auf Dauer UV-beständig sein. Die Verblassungseffekte stellen sich schon nach kurzer Zeit ein ( ein bis zwei Jahren ).  
Eine weitere Oberflächenzerstörung der Beschichtung erfolgt im Laufe der Zeit durch Bakterien, die sich überall dort einnisten, wo Abplatzungen vorausgegangen sind.  
Abschließend muss noch festgestellt werden, daß häufig durch Reinigungsvorgänge und der damit verbundenen Dachbegehung verborgene Schäden verursacht werden können, deren Auswirkungen erst später festzustellen sind und für die dann niemand herangezogen werden kann.  
Fazit:  
Nachträgliche Beschichtungen sind im Zusammenhang mit den keramischen Eigenschaften des Dachziegels als überflüssig und sogar schädlich einzustufen. Schädlich deshalb, weil die vom Hersteller zugesicherte Frostbeständigkeit des Dachziegels durch Veränderung der Kapillarsituation und Störung des Feuchteaustausches nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus verunglimpfen die stumpfen oder durch Umwelteinflüsse stumpf werdenen Farben die Ästhetik des Ziegeldachs.  
Beschichtungen sind zudem als nicht nachhaltig dauerhaft einzustufen, da sie in der Regel die zugesicherten Gewährleistungsphasen kaum überstehen.  
Bei den werblichen Versprechungen ist äußerste Skepsis geboten.  

10 Punkte zu nachträglichen Beschichtungen  
1.Nachträgliche Beschichtungen, z. B. auf Basis von Acrylaten, können die keramischen Eigenschaften des Dachziegels negativ beeinflussen, beispielsweise Abtrocknungsverhalten, Frostbeständigkeit.  
Kleinere nachträgliche Farbaufträge, z. B. an Schnittkanten etc., sind hiervon ausgenommen.  
2.Die UV-Beständigkeit von nachträglichen Beschichtungen ist im Regelfall nicht nachgewiesen.  
3. Verbesserung der Lebensdauer, des Wärmeschutzes, etc. sind reine Behauptungen.  
4.Nachträgliche Beschichtungen führen zu stumpf wirkenden Erscheinungsbildern der eingedeckten Fläche,  
5.Die Farbechtheit wird angezweifelt.  
6.Die werblichen Aussagen entsprechender Produkte sind nicht nachvollziehbar und zum Teil ohne Nachweis.  
7.Prüfzeugnisse oder Produktdatenblätter liegen entweder nicht vor oder enthalten Behauptungen.  
8.Nachträgliche Beschichtungen werden häufig von Drückerkolonnen aufgebracht, die von der Gewährleistung her nicht in Anspruch genommen werden können.  
9.Reinigungsvorgänge auf dem Dach führen erfahrungsgemäß zu mehr Schäden, als sich diese durch Grünbildung einstellen würden.  
10.Auf Dachziegeln haben nachträgliche Beschichtungen nichts zu suchen.  
Soweit der Artikel der Arge Ziegeldach.  
Nun mag jemand sagen, "naja, die wollen doch nur neue Ziegel verkaufen."  
Unsere eigenen Erfahrungen decken sich mit den oben beschriebenen Erkenntnissen. Die Planungsgruppe Dach ist aber völlig Produktunabhängig, hätte also keine negativen Folgen bei einer Verneinung des Artikels zu befürchten.  
Die Methoden dieser Dachbeschichter werden immer dreister. Vor allem ältere Mitbürger unterliegen oftmals diesen Betrügern.  
Mir selbst wollte man auf Anfrage sogar ein asbesthaltiges Wellplattendach mit einem Hochdruckreiniger reinigen. Auf meinen Einwand, dass das doch verboten sei, wurde mir entgegnet, die Vorschriften ( hier die TRRGS 519 ) seinen gelockert worden, eine strafbare Handlung läge demnach nicht vor.  
DAS STIMMT NICHT!!  
Bitte seien Sie auch bei solchen Betrieben vorsichtig, die Ihnen Reparaturen und Rinnenreinigung anbieten. Oft haben Sie spätestens bei Bezahlung der Rechnung das Nachsehen. Verlassen Sie sich lieber auf etablierte Betriebe aus Ihrem Ort. Denn nicht umsonst heißt ein Sprichwort billig kann ich mir nicht leisten.